Schöne Adventszeit wünscht Ihnen das Kernzeit-Team!

In diesem Jahr hat sich hinter dem ersten Türchen des Adventskalender etwas ganz Besonderes versteckt: Kaum aufgewacht konnten wir es kaum erwarten in die Schule zu kommen und die ersten Schneemänner in diesem Winter zu bauen. Und hier sind unsere Ergebnisse
Liebe Eltern der Kernzeitkinder,
wie in der Einladung der Mitgliederversammlung erwähnt, findet in diesem Jahr die Wahl des Vorstandes statt. Zwei Mitglieder des aktuellen Vorstandes stehen nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung.
Damit der Förderverein und die Kernzeitbetreuung weiterhin verlässlich ihrer Arbeit nachgehen können bitten wir Sie…
Die Kernzeitkinder der Notbetreuung haben vor den Pfingstferien am Rätsel des Sinsheimer Stadtanzeigers teilgenommen und alle Fragen richtig beantwortet.
Der Oberbürgermeister Jörg Albrecht hat den Kindern eine Urkunde und verschiedene Sachpreise geschickt.
Wir bedanken uns herzlich bei der Firma „ako-Kunststoffe Alfred Kolb GmbH Fröbel GmbH“ für die Spende dieser tollen Masken.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Wir benötigen für die Planung der Betreuungszeiten des nächsten Schuljahres eine Rückmeldung bezüglich ihrer benötigten Zeiten unter Normalbetrieb.
Die Anmeldungen der ersten Klasse haben einen größeren Bedarf an Betreuungsplätzen…
Sehr geehrte Eltern,
ab dem 27. April 2020 wird die Personengruppe, die ihre Kinder in die Betreuung geben darf, erweitert. Das Kultusministerium schreibt hierzu im Auszug:
„Vom 27. April 2020 an wird die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen ausgeweitet. So werden künftig auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung mit einbezogen. Neu ist zudem, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten…
Sehr geehrte Eltern,
ergänzend zu dem vorangegangenen Schreiben zur Schulschließung erhalten Sie hier noch weitere Informationen:
Wir hoffen, dass wir uns nach den Osterferien gesund und auch wieder sorgenfreier wiedersehen!
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Endrich
Sehr geehrte Eltern, wie Sie bereits vielfältig über diverse Medien vernommen haben, kommt es in Baden-Württemberg flächendeckend zu Schulschließungen.
Diese dauern bis zum Ende der Osterferien (Sonntag, 19.04.20).
Die Schulschließung beginnt ab Dienstag, 17.03.20.
Wir sind als Schule gehalten, eine Notfallbetreuung während der regulären Unterrichtszeit zu gewährleisten. Es wird jedoch KEIN Unterricht stattfinden.
Welches Kind eine Notfallbetreuung erhält, ist im folgenden Ausschnitt des Schreibens von Frau Dr. Eisenmann erläutert:
„Die Einrichtung einer Notfallbetreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen ist erforderlich, um in den Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten.
Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche.
Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler.“
Sollten Sie zu dem obengenannten Personenkreis gehören (bitte weisen Sie dies nach), erhält Ihr Kind auf Wunsch eine Notfallbetreuung.
Bitte geben Sie uns Montag bis 12.00 Uhr Bescheid, damit wir planen können.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Endrich