Für unsere Schule ist Frau Inge Gebhardt-Jochum als Beratungslehrerin zuständig:
Kontakt: E-Mail: inge.gebhardt-jochem@zsl-rsma.de
Das Aufgabengebiet des Beratungslehrers umfasst die Beratung von Eltern, Schülern und Lehrern in Fragen der Schullaufbahn (Einschulung, Überspringen oder Wiederholen einer Klasse, Schulwechsel), bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten (plötzlicher Leistungsabfall, Leistungsschwankungen, Motivationsproblematik, ungünstiges Lern- und Arbeitsverhalten, …), Verdacht auf Überforderung bzw. Unterforderung, Schul- und Prüfungsangst, bei Verhaltensauffälligkeiten oder bei sonstigen Problemen in der Schule (Mobbing, persönliche Probleme, …).Gegebenenfalls stellen Beratungslehrer Kontakt zu außerschulischen Institutionen wie schulpsychologischen Beratungsstellen, zu Erziehungsberatungsstellen oder sozialen Diensten her.
Wichtige Prinzipien der Arbeit sind:
- Freiwilligkeit: Beratung erfolgt immer auf freiwilliger Basis, denn Hilfe ist nur möglich, wenn sie auch gewünscht wird.
- Vertraulichkeit: Der Beratungslehrer ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nur der Ratsuchende selbst kann ihn von der Schweigepflicht entbinden.
- Neutralität: Der Beratungslehrer ist weder den Eltern noch der Lehrkraft verpflichtet.
- Kostenfreiheit
- Gemeinsame Lösungssuche: Vermittlung von Erkenntnissen und Methoden zur Lösung des Anliegens, Hilfe zur Selbsthilfe, ggf. kompetentes Weiterverweisen (ein Veränderungswunsch / Veränderungsbereitschaft von Seiten des Klienten ist zwingend notwendig!)
Bei Beratung von minderjährigen Schülern muss – nach einem Erstgespräch – das Einverständnis der Eltern eingeholt werden. Dies gilt auch für kognitive Leistungstests.