Schöne Herbst-Deko haben die Kinder in der Kernzeit gemacht.
Der Herbst ist da!

Schöne Herbst-Deko haben die Kinder in der Kernzeit gemacht.
Der Förderverein hat die Schule zu einer Kugel Eis eingeladen. Die Freude war groß.
In diesem Jahr hat sich hinter dem ersten Türchen des Adventskalender etwas ganz Besonderes versteckt: Kaum aufgewacht konnten wir es kaum erwarten in die Schule zu kommen und die ersten Schneemänner in diesem Winter zu bauen. Und hier sind unsere Ergebnisse
Liebe Eltern der Kernzeitkinder,
wie in der Einladung der Mitgliederversammlung erwähnt, findet in diesem Jahr die Wahl des Vorstandes statt. Zwei Mitglieder des aktuellen Vorstandes stehen nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung.
Damit der Förderverein und die Kernzeitbetreuung weiterhin verlässlich ihrer Arbeit nachgehen können bitten wir Sie…
Die Kernzeitkinder der Notbetreuung haben vor den Pfingstferien am Rätsel des Sinsheimer Stadtanzeigers teilgenommen und alle Fragen richtig beantwortet.
Der Oberbürgermeister Jörg Albrecht hat den Kindern eine Urkunde und verschiedene Sachpreise geschickt.
Wir bedanken uns herzlich bei der Firma „ako-Kunststoffe Alfred Kolb GmbH Fröbel GmbH“ für die Spende dieser tollen Masken.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Wir benötigen für die Planung der Betreuungszeiten des nächsten Schuljahres eine Rückmeldung bezüglich ihrer benötigten Zeiten unter Normalbetrieb.
Die Anmeldungen der ersten Klasse haben einen größeren Bedarf an Betreuungsplätzen…
Sehr geehrte Eltern,
ab dem 27. April 2020 wird die Personengruppe, die ihre Kinder in die Betreuung geben darf, erweitert. Das Kultusministerium schreibt hierzu im Auszug:
„Vom 27. April 2020 an wird die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen ausgeweitet. So werden künftig auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung mit einbezogen. Neu ist zudem, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten…